Antifaschismus ist und bleibt Gemeinützig!
13. Juni 2021
Liebe Unterstützer*innen der VVN-BdA
Sie und ihr alle habt es gelesen, dass die VVN-BdA für das Jahr 2019 wieder als gemeinnützig anerkannt worden ist. Empörenderweise ließ sich dies nur mit anwaltlicher Unterstützung erreichen.
Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.
Einige Wochen später erhielt die Vereinigung auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 – 2018.
Wir sind der Meinung, dass neben dem rechtlichen Beistand die große Solidarität von vielen Einzelnen und auch Parteien zu diesem Erfolg beigetragen haben.
Als Essener Kreisvereinigung der VVN-BdA wollen wir uns an dieser Stelle bei allen Unterstützer*innen aus der Stadt herzlich bedanken.
Stellvertretend wollen wir gern Kai Gehring, MdB Grüne, Frank Müller, MdL SPD, die Fraktion der Linken sowie ESSQ ein besonderes Dankeschön für ihren wiederholten Einsatz sagen.
Auch wenn wir als Organisation Erfolg erzielt haben, fordern wir eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Abschaffung des Paragrafen 51, Abs. 3, Satz 3 aus der Abgaben-ordnung. Dieser besagt, dass der Status gemeinnützigen Organisationen verwehrt wird, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht als „extremistisch“ benannt sind. Hier dürfen Geheimdienste keine indirekte Entscheidungsmacht behalten!
Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit in unserer Kommune.
Mit antifaschistischen Grüßen
VVN-BdA Essen